US Postadresse für Inhaber von FAA Lizenzen Pflicht
Neue Auflage
Die AOPA Germany teilt mit, daß Inhaber von FAA Pilotenlizenzen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine postalische Adresse in den USA angeben müssen. Bei Neuerwerb einer FAA Lizenz gilt dies bereits ab dem 6. Januar 2025. Details zur praktischen Umsetzung werden von der Behörde noch veröffentlicht.
Inhaber von FAA Piloten- und anderen Lizenzen müssen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine postalische Adresse in den USA angeben.
Erfüllt man diese Vorschrift nicht, dürfen die Rechte der Lizenz nach dem Stichtag nicht mehr genutzt werden. Diese neue Regelung gilt auch für Lizenzen, die auf Grundlage einer ausländischen Lizenz („Lizenzvalidierungen“) ausgestellt wurden. Betroffen sind auch Inhaber anderer FAA Lizenzen, z.B. Mechaniker.
Eine Lösung ist ein „US agent“, der Post der FAA an den Lizenzinhaber weiterleitet. Das kann ein Dienstleister sein, der diesen Service anbietet oder auch ein US Bürger über 18 Jahre, der sich für diese Aufgabe bereit erklärt.
Verschiedene AEROMARKT Kunden haben uns mitgeteilt, einen solchen Dienst anbieten zu wollen. Näheres dazu dann in Kürze.
Inhaber von FAA Piloten- und anderen Lizenzen müssen bei der FAA bis zum 7. Juli 2025 eine postalische Adresse in den USA angeben.
Erfüllt man diese Vorschrift nicht, dürfen die Rechte der Lizenz nach dem Stichtag nicht mehr genutzt werden. Diese neue Regelung gilt auch für Lizenzen, die auf Grundlage einer ausländischen Lizenz („Lizenzvalidierungen“) ausgestellt wurden. Betroffen sind auch Inhaber anderer FAA Lizenzen, z.B. Mechaniker.
Eine Lösung ist ein „US agent“, der Post der FAA an den Lizenzinhaber weiterleitet. Das kann ein Dienstleister sein, der diesen Service anbietet oder auch ein US Bürger über 18 Jahre, der sich für diese Aufgabe bereit erklärt.
Verschiedene AEROMARKT Kunden haben uns mitgeteilt, einen solchen Dienst anbieten zu wollen. Näheres dazu dann in Kürze.