VFR Flüge zwischen Schengen Staaten
Anpassung der Flugplanpflicht
Die AOPA der Niederlande hat vorgeschlagen, die Pflicht zur Aufgabe eines Flugplans für VFR-Flüge zwischen Schengen Staaten anzupassen. Diesem Antrag wurde stattgegeben.
Gegebenenfalls gibt es trotzdem gute Gründe, einen Flugplan aufzugeben und so bleibt die Aufgabe eine Empfehlung. Anstatt, wie bisher, eine bindende Pflicht.
Das gilt für VFR-Flüge zu oder aus einem Schengenstaat, es sei denn (1) der betreffende Staat schreibt die Aufgabe eines solchen Flugplans vor, (2) der Flug führt durch den Luftraum eines Nicht-Schengenstaates, oder (3) die Aufgabe eines Flugplans wird durch Paragraph SERA.4001, part b, subparts 1, 3, 4 and 6, of Regulation (EU) No. 923/2012 vorgeschrieben.
Quelle: IAOPA
Gegebenenfalls gibt es trotzdem gute Gründe, einen Flugplan aufzugeben und so bleibt die Aufgabe eine Empfehlung. Anstatt, wie bisher, eine bindende Pflicht.
Das gilt für VFR-Flüge zu oder aus einem Schengenstaat, es sei denn (1) der betreffende Staat schreibt die Aufgabe eines solchen Flugplans vor, (2) der Flug führt durch den Luftraum eines Nicht-Schengenstaates, oder (3) die Aufgabe eines Flugplans wird durch Paragraph SERA.4001, part b, subparts 1, 3, 4 and 6, of Regulation (EU) No. 923/2012 vorgeschrieben.
Quelle: IAOPA