LAPL: Großbritannien wird zur “No Fly Zone“
EASA's Light Aircraft Pilot License ungültig in UK
Wie zu erwarten, ist der nordwesteuropäische Inselstaat „Vereinigtes Königreich von England, Wales, Nordirland und Schottland“ (Großbritannien) nach dem Abbruch seiner Bindungen zu den kontinentaleuropäischen Nachbarn inzwischen zur Problemzone für die Allgemeine Luftfahrt geworden. Jedenfalls, was grenzüberschreitende Flüge aus Kontinentaleuropa bzw. den Betrieb von EASA-registrierten Luftfahrzeugen im britischen Luftraum betrifft.
Für Inhaber einer EASA LAPL (Light Aircraft Pilot Lincense) hat das besonders krasse Auswirkungen, denn für sie ist Fliegen in UK seit dem Brexit Geschichte. Dazu ist lesenswert die neueste Mitteilung der IAOPA, die Sie hier aufrufen können.
https://www.iaopa.eu/contentServlet/iaopa-europe-enews-october-2021
Aber auch das Fliegen mit anderen EASA Lizenzen, wie z.B. einem PPL-A, nach oder innerhalb von Großbritannien ist – gemessen an „alten Zeiten“ - unendlich kompliziert geworden. Es gilt, viele Regeln zu beachten, Formulare online auszufüllen und vorab abzuschicken und den Reisepass dabei zu haben (Perso genügt nicht mehr!). Das gilt insbesondere auch für Flüge zwischen Großbritannien und den Channel Islands, der Isle of Man, Irland, Nordirland sowie anderen Nicht-EU-Ländern (z.B. auch den Faröer Inseln und Island), sowie für Flüge zwischen dem „Rest“ von UK und Nordirland.
Mehr dazu auf der sehr gut gemachten Website von Philipp Tiemann
http://www.fliegen-in-uk.de/zoll.html
Die englische Luftfahrtbehörde CAA muß nun sehen, wie sie nach Jahrzehnten der engen Verzahnung mit dem übrigen Europa mit dem von Johnson und seinen “Brexiteers“ angerichteten Schlamassel klarkommt. Das ist nach eigener Aussage nicht immer einfach, denn auf ihrer Website warnt die Behörde schon ’mal vorsorglich, daß Inhalte, die man durch etwaige Links aus ihren Veröffentlichungen zu „altem“, sprich: EASA Recht erreicht, gar nicht mehr stimmen! Zitat CAA (Stand 26.10.2021): “Please note that EU law no longer applies to the UK, and links to any EU web pages will not be an accurate description of your obligations or rights under UK law.” Ja, also was gilt denn nun? Keiner weiß es, aber man bemüht sich so gut es geht.
Informationen zu Brexit auf der Webseite der CAA UK:
https://www.caa.co.uk/Our-work/About-us/UK-EU-transition/
Sicher ist indes: die Auswirkungen der von den Brexit Befürwortern gebetsmühlenhaft wiederholten Schlachtrufe von “Taking back control“ und eines “More Global Britain“ hatten sich viele sicher ganz anders vorgestellt.
Für Inhaber einer EASA LAPL (Light Aircraft Pilot Lincense) hat das besonders krasse Auswirkungen, denn für sie ist Fliegen in UK seit dem Brexit Geschichte. Dazu ist lesenswert die neueste Mitteilung der IAOPA, die Sie hier aufrufen können.
https://www.iaopa.eu/contentServlet/iaopa-europe-enews-october-2021
Aber auch das Fliegen mit anderen EASA Lizenzen, wie z.B. einem PPL-A, nach oder innerhalb von Großbritannien ist – gemessen an „alten Zeiten“ - unendlich kompliziert geworden. Es gilt, viele Regeln zu beachten, Formulare online auszufüllen und vorab abzuschicken und den Reisepass dabei zu haben (Perso genügt nicht mehr!). Das gilt insbesondere auch für Flüge zwischen Großbritannien und den Channel Islands, der Isle of Man, Irland, Nordirland sowie anderen Nicht-EU-Ländern (z.B. auch den Faröer Inseln und Island), sowie für Flüge zwischen dem „Rest“ von UK und Nordirland.
Mehr dazu auf der sehr gut gemachten Website von Philipp Tiemann
http://www.fliegen-in-uk.de/zoll.html
Die englische Luftfahrtbehörde CAA muß nun sehen, wie sie nach Jahrzehnten der engen Verzahnung mit dem übrigen Europa mit dem von Johnson und seinen “Brexiteers“ angerichteten Schlamassel klarkommt. Das ist nach eigener Aussage nicht immer einfach, denn auf ihrer Website warnt die Behörde schon ’mal vorsorglich, daß Inhalte, die man durch etwaige Links aus ihren Veröffentlichungen zu „altem“, sprich: EASA Recht erreicht, gar nicht mehr stimmen! Zitat CAA (Stand 26.10.2021): “Please note that EU law no longer applies to the UK, and links to any EU web pages will not be an accurate description of your obligations or rights under UK law.” Ja, also was gilt denn nun? Keiner weiß es, aber man bemüht sich so gut es geht.
Informationen zu Brexit auf der Webseite der CAA UK:
https://www.caa.co.uk/Our-work/About-us/UK-EU-transition/
Sicher ist indes: die Auswirkungen der von den Brexit Befürwortern gebetsmühlenhaft wiederholten Schlachtrufe von “Taking back control“ und eines “More Global Britain“ hatten sich viele sicher ganz anders vorgestellt.