f.u.n.k.e Handfunkgerät FSG8

Musterzulassung durch BAF erteilt

Buchloe, Juli 2019: Der deutsche Avionikhersteller f.u.n.k.e. AVIONICS GmbH teilt mit, daß sein 8,33 kHz-fähiges Handfunkgerät FSG8 nun die Musterzulassung durch das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) erhalten hat.



Das 8,33 kHz-fähige Handfunkgerät FSG8 von f.u.n.k.e. AVIONICS hat nun die Musterzulassung durch das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) erhalten.

Das FSG8 ist auf die Einhaltung der Anforderungen an Anlagen und Geräte für Zwecke der Flugsicherung gemäß § 4 Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung (FSMusterzulV) geprüft worden. Das Gerät entspricht damit den Festlegungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hinsichtlich Umfang und Beschaffenheit von flugsicherungstechnischen Einrichtungen gemäß § 32 Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes sowie der Richtlinien und Empfehlungen der ICAO.

Das Gerät ist ab sofort kurzfristig lieferbar. Hier geht's zum f.u.n.k.e. Onlineshop

FSG8 neuestes Handfunkgerät von f.u.n.k.e. AVIONICS

Mit Wirkung vom 01.09.2013 hat f.u.n.k.e. AVIONICS GmbH die Rechte zur Produktion und Vermarktung der Handfunkgeräte FSG4/5 von Dittel Messtechnik, Landsberg/Lech, übernommen.

Beim FSG4 und FSG5 handelte es sich um robuste VHF/AM-Handfunkgeräte mit 760 Kanälen in einem Frequenzbereich von 118,000 - 136,975 MHz. Die Geräte haben eine Sendeleistung von 1 Watt und enthalten eine eingebaute Batterie sowie Antenne.

Nach Abkündigung von FSG4 und FSG5 ist seit 2019 das Handfunkgerät FSG8 als direktes Nachfolgemodell auf dem Markt, welches nun die Anforderungen des 8,33-kHz-Kanalabstands erfüllt. Das FSG8 knüpft in Aussehen und Bedienung an das FSG5 an. Das Innenleben wurde jedoch mit modernster, robuster Elektronik, hoher Frequenzgenauigkeit und Nachbarkanalunterdrückung neu gestaltet und bietet die 8,33-kHz-Frequenzen auf 2278 Kanälen an. Bis zu 10 Frequenzen können in einen Schnellzugriffsspeicher übernommen werden.



Das FSG8 unterscheidet sich von aktuell auf dem Markt verfügbaren Handfunkgeräten besonders auch dadurch, dass eine Musterzulassung als bewegliche Bodenfunkstelle für den mobilen Flugfunkdienst erteilt wurde.

Das FSG8 unterscheidet sich von aktuell auf dem Markt verfügbaren Handfunkgeräten besonders auch dadurch, dass eine Musterzulassung als bewegliche Bodenfunkstelle für den mobilen Flugfunkdienst beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) im Juli 2019 erteilt wurde (Zulassungsnummer D-0061/2019). Damit ist eine Verwendung des FSG8 auch für Flugsicherungsaufgaben möglich.

Die Zulassungsurkunde können Sie hier einsehen.

Hier können Sie das Datenblatt des FSG8 aufrufen.
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